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    AGB
    Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen der color2print zugrunde.
    Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers welche
    color2print nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
    widersprochen wird.

    1. PREISANGEBOT
    Verbindliche Preisangebote werden nur bei Kenntnis der Originalvorlagen und deren Maße in Euro abgegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch color2print.

    2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Mit Anlieferung der Andrucke, Proofs, Filme, Scans oder Daten erfolgt Rechnungsstellung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei kleinen Beträgen gilt Nachnahmesendung als vereinbart. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorher der Vereinbarung. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Ein Skontoabzug bei Zahlung mit einem Wechsel ist ausgeschlossen. Besteller, die Aufträge im Namen Dritter erteilen, haften für den Rechnungsbetrag. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei color2print eingeht, als Zahlungseingang. Dem Auftraggeber steht ohne besondere Vereinbarung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt, oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so steht color2print das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Auch für angefangene, aber noch nicht beendete Aufträge kann eine Zwischenrechnung erteilt werden. color2print hat das Recht die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggeber einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser alle für color2print damit verbundenen Kosten zu tragen.

    3. EIGENTUMSVORBEHALT
    Die gelieferte Ware beibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum von color2print. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung von color2print weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der
    Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf color2print übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an color2print abgetreten, welche diese Abtretung hierdurch annimmt. Wird die gelieferte Ware nicht vom Auftraggeber selbst, sondern in seinem Auftrag von Dritten in Gebrauch genommen, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Zahlungsansprüche gegen seinen Besteller in der Höhe des Auftragswertes an color2print im Voraus ab welche die Abtretung hierdurch annimmt.

    4. LIEFERUNGEN
    gelten ab Reproduktionsbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt übernimmt color2print keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von der color2print nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

    5. LIEFERZEIT
    Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von color2print schriftlich bestätigt sind. Sind keine Liefertermine vereinbart wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag an dem die Ware den Reproduktionsbetrieb verläßt oder wegen Unmöglichkeit des Versandes eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Repro- Vorlagen, Probedrucken, Fertigungsmustern, Einteilungen usw. durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme bei color2print. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Ist eine Lieferfrist nach Tagen bemessen, so kommen für die Berechnung der Frist nur alle kalendermäßigen Arbeitstage in Betracht. Für die Überschreitung der Lieferzeit ist color2print nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände welche color2print nicht zu vertreten hat, verursacht wurde. Von dritter Seite verlangte Änderungen bzw. Einflußmaßnahmen eines Vertragspartners des Auftraggebers auf die Dauer und Art der Fertigung muß sich der Auftraggeber zurechnen lassen, soweit dies mit seinem Wissen geschieht

    6. BETRIEBSSTÖRUNGEN
    sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr Brennstoff-, Gas-, oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder color2print für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

    7. LIEFERVERZUG
    Bei Lieferungsverzug von color2print ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Eine etwaige Haftung von color2print ist der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, der auf den betroffenen, zu liefernden Gegenstand in der Rechnung entfälIt.

    8. ABNAHMEVERZUG
    Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen color2print die Rechte aus §326 BGB zu. Statt dessen steht color2print aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die color2print nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist color2print berechtigt die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

    9. PRÜFUNG
    Fotoabzüge, Retuschen, Zeichnungen, Entwürfe, Stanzkonturen, Musterfilme, Einteilungsbogen, Lichtpausen, Probedrucke, Fotokopien von Bildausschnitten, Verkleinerungs- oder Projektionsverhältnisse sowie sich daraus ergebende Relationen der Bildmaße und Beschnittüberfüllungen und jegliche Daten sind vom Auftraggeber sofort zu überprüfen. Maschinenplatten oder kopierfähige Filme sind vom Auftraggeber vor der Weiterverarbeitung auf Maßgenauigkeit, Vollständigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zur Weiterverarbeitung zu prüfen. color2print haftet nicht für vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten übersehene Fehler und deren Folgen. Mündlich und durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen und Korrekturen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Probeandrucken, Kontrakt Proofs und dem Auflagendruck. Erneute Probedrucke oder Kontrakt Proofs, die vom Auftraggeber trotz nur geringfügiger Abweichungen verlangt werden, gelten als Autorenkorrektur und werden in Rechnung gestellt. color2print haftet nicht für fehlerhafte Weiterverarbeitung, auch nicht für Fehldrucke auf Grund von fehlerhaften Druckfilmen, Scans oder Kontrakt Proofs. Die letzte Kontrolle obliegt dem Auftraggeber.

    10. BEANSTANDUNGEN
    sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen color2print schriftlich mitgeteilt werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung o. ä., die über den reinen Gewährleistungsanspruch hinausgehen bzw Ansprüche aus mittelbaren Schaden sind ausgeschlossen. color2print hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Minderung ist der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für den mangelhaften TeiI der Lieferung berechnet ist. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen color2print geltend gemacht werden wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware den Reproduktionsbetrieb verlassen hat, bei ihr eintrifft. Solche Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Mängelrügen, die auf mangelhafte Originalvorlagen zurückzuführen sind, können nicht anerkannt werden. Für Maßhaltigkeit und Haftfähigkeit von Filmen und fotografischen Schichten, die im Laufe der Zeit eintretenden Veränderungen bei Farbstoffen in chemischen Schichten, für altersbedingte Zersetzung chemischer Schichten und Zusammensetzung der Metalle übernimmt color2print keine Gewähr. In sonstigen Fällen haftet sie nur in dem Umfang, als ihr dafür bestimmte Eigenschaften von ihrem Lieferanten garantiert sind, höchstens jedoch in Höhe von 50% des Auftragswertes. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach §831 BGB gehaftet.

    11. Vom AUFTRAGGEBER
    beschafftes Material, gleich welcher Art, ist color2print frei Haus zu Iiefern. Geringfügige Restmengen werden nicht zurückgegeben. Die Lagerung von Vorräten des Auftraggebers erfolgt nur gegen besondere Vereinbarung mit color2print, auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

    12. SKIZZEN,
    Entwürfe, Retuschen sowie fotografische Aufnahmen und Muster werden berechnet, auch wenn ein Auftrag zur Herstellung von Filmen nicht erteilt wird.

    13. URHEBERRECHT
    Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen und Origalen, Lichtbildern, Negativen, Filmen und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung von color2print. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen sowie das Recht der Darstellung von auftragsmäßig hergestellten Reinzeichnungen, Entwürfen und Retuschen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Bei Bestellung von fotolithografischen Reproduktionsarbeiten erhält der Auftraggeber die kopierfertigen Filme.

    14. VERSICHERUNGEN
    Wenn die an color2print übergegebenen Manuskripte, Originale, Materialien oder sonstigen eingebrachten Sachen gegen versicherbare Schäden oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden. Für Verlust oder Beschädigung von Vorlagen haftet color2print nur bei Vorsatz unbegrenzt. Bei fahrlässiger Verursachung ist die Haftung auf den 10fachen Auftragswert beschränkt.

    15. AUFBEWAHRUNG
    von Montagen, Kopierfilmen, elektronischer Daten oder Farbauszügen aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung ohne Übernahme des Lagerrisikos und ist besonders zu vergüten. Für fremde Vorlagen oder andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht angefordert werden, übernimmt color2print keine Haftung.

    16. MÜNDLICHE ABMACHUNGEN
    bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

    17. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wechsel und Urkundenprozesse ist der Sitz von color2print.

    18. IN STREITFÄLLEN
    technischer Art wird für Gutachten die FOGRA, München, anerkannt.
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